Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur Verfügung stellen

Mit heute bekannt gegebenem Urteil vom 17. November 2020 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) der Klage eines Münchner Bürgers stattgegeben, der in einem städtischen Veranstaltungssaal eine Podiumsdiskussion zu der Boykottbewegung BDS („Boycott, Divestment and Sanctions“) durchführen will. Die BDS-Kampagne richtet sich nach ihrem Selbstverständnis gegen den Staat Israel. Den Antrag auf Überlassung einer geeigneten Räumlichkeit hatte die beklagte Landeshauptstadt unter Bezugnahme auf einen Grundsatzbeschluss ihres Stadtrats vom 13. Dezember 2017 abgelehnt. Darin war festgelegt worden, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden dürften, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassten oder diese unterstützten. Der Benutzungsausschluss wurde damit begründet, dass es sich um eine antisemitische Kampagne handle, die gegen die geltende Verfassungsordnung verstoße…HIER Informationen zur Vorgeschichte dieses Urteils.

Reaktionen:
Auf Antisemitismus (oder das, was manche dafür halten) kommt es bei der Meinungsfreiheit nicht an – Lothar Zechlin,  Universitätsprofessor für Öffentliches Recht i.R. am Institut für Politikwissenschaft der Universität Duisburg-Essen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stärkt Meinungsfreiheit den Rücken – Rolf-Henning Hintze, Journalist
Ein Meilenstein für die Meinungsfreiheit – Peter Vonnahme, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof i. R.
 
übernommen von: BDS Berlin Newsletter –  26. November 2020
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