Verfahren vertagt. Jan-Robert von Renesse und NRW-Justizministerium wollen sich »gütlich einigen«

Dieser Bericht aus der „Jüdischen Allgemeinen“ vom 10. März 2016 verschlägt einem die Sprache. Es geht um die Arbeit des Sozialgerichts in Essen im Zusammenhang mit der Bewilligung von Renten für ehemalige jüdische Ghettoarbeiter.

Richter Jan-Robert von Renesse: »Ich gehe davon aus, verurteilt zu werden.«

„Das Verfahren gegen Jan-Robert von Renesse, Richter am Landessozialgericht in Essen, wurde auf den 19. April vertagt. Auf Anregung des Richterdienstgerichtes wollen von Renesse und das NRW-Justizministerium die Zeit nutzen, um sich »gütlich zu einigen«.

Das Land wirft von Renesse vor, in einem Schreiben an den Bundestagspräsidenten abfällig über die Arbeit des Sozialgerichts in Zusammenhang mit der Bewilligung von Renten für ehemalige Ghettoarbeiter geäußert zu haben. Unter anderem, so lautet ein Vorwurf, habe von Renesse den Eindruck erweckt, jüdische Ghettoarbeiter hätten in Nordrhein-Westfalen beim Versuch, ihre Ansprüche einzuklagen, kein rechtstaatliches Verfahren bekommen.

Von Renesse kämpfte wie kein anderer deutscher Richter dafür, dass ehemalige Ghettoarbeiter die Rente bekamen, für die sie auch Beiträge gezahlt hatten. Und er entschied nicht einfach nach Aktenlage, sondern ließ Zeugen vor Gericht auftreten und sichtete Beweise. Jan-Robert von Renesse tat schlicht das, was ein guter Richter tun sollte: Er informierte sich umfassend, bevor er ein Urteil fällte.

Und er beließ es nicht bei seiner Arbeit im Gerichtssaal, sondern trug dazu bei, dass sich die Gesetze ändern: Renesse sorgte mit einer Petition dafür, dass der Bundestag 2014 beschloss, ehemaligen Ghettoarbeitern eine rückwirkende Auszahlung der Rente zu ermöglichen. Das Leben Tausender ehemaliger Ghettoarbeiter, zwei Drittel von ihnen leben heute in Israel, wurde dadurch verbessert, auch wenn die Regelung für die allermeisten Betroffenen um viele Jahre zu spät kam.“

Der ganze Bericht hier

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