Urteil in Oldenburg gegen SPD-Politikerin wg. Antisemitismus-Vorwürfen

Christoph Glanz aus Oldenburg hat seinen Rechtsstreit gegen eine SPD-Lokalpolitikerin gewonnen: er darf nicht mehr „bekannter Antisemit“, der sich für eine „antisemitische Organisation“ (BDS) einsetzt genannt werden.

Presseerklärung v. 10.06.2016

ETAPPENSIEG für BDS OLDENBURG und MEINUNGSFREIHEIT

SPD-Lokalpolitikerin gerichtlich zu Unterlassung von Antisemitismusvorwurf gezwungen

OLDENBURG/ 16.6.2016 – Am 14. Juni 2016 verurteilte das Landgericht Oldenburg Sara Rihl, SPD-Lokalpolitikerin und studentisches Mitglied des Senats der Universität Oldenburg dazu, ihre Äußerungen über Christoph Glanz nicht zu wiederholen. Rihl hatte sich federführend an der Verhinderung einer Veranstaltung der palästinensischen BDS-Kampagne beteiligt.  Der Vortrag unter dem Titel „BDS- die palästinensische Menschenrechtskampagne stellt sich vor“ sollte von dem Oldenburger Lehrer und Aktivisten Christoph Glanz gehalten werden. Rihl hatte den Veranstalter – die Evangelische Studierenden Gemeinde (ESG)- dazu aufgefordert, den Vortrag abzusetzen und bezeichnete den Referenten in diesem Zusammenhang als „bekannten Antisemiten“, der für eine „antisemitische Organisation“ arbeite. Tatsächlich sagte die ESG daraufhin die geplante Veranstaltung ab.

Glanz wehrte sich nun erfolgreich gegen diesen öffentlichen Angriff. „Wir sind froh, dass das Landgericht Oldenburg die Beklagte in die Schranken gewiesen hat und sie ihre absurden Äußerungen unter Strafandrohung nicht mehr wiederholen darf.“, kommentierte dieser. „Wir kennen das Vorgehen der Israel-Unterstützer gut, die sich mangels Argumenten häufig Einschüchterungstaktiken und übler Nachrede inklusive des Antisemitismusvorwurfs bedienen, um beispielsweise Veranstaltungen wie die in Oldenburg geplanten zu verhindern. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil einen Präzedenzfall setzt und beabsichtigen unser Engagement für die gerechte Sache der Palästinenser noch zu intensivieren.“

Im Jahr 2005 rief die palästinensische Zivilgesellschaft alle Menschen weltweit einschließlich der Israeli zu praktizierter Solidarität auf. Nach Jahrzehnten der Unterdrückung, Vertreibung und Besatzung, wurde in diesem Aufruf eine Strategie proklamiert, wie sie sich schon im Kampf gegen die Apartheid in Südafrika als erfolgreich erwiesen hat. BDS ruft zu Boykott, Kapitalabzug und Sanktionen gegen den israelischen Staat auf, bis dieser den Palästinensern ihre Rechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dutzenden UN-Resolutionen und der Genfer Konvention festgeschrieben sind, vollständig zugesteht.

Dieser Aktivitäten haben in der Vergangenheit bereits zu einer Anzahl größerer Erfolgen geführt. Gleichzeitig intensiviert auch der israelische Staat seine Bemühungen, BDS einzudämmen und in die Illegalität zu treiben und war damit teilweise erfolgreich. Zuletzt jedoch haben mehr als 350 europäische Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, Kirchen und politische Parteien die EU dazu aufgefordert, das Recht auf Boykott zu unterstützen. „Bemerkenswert ist hieran auch, dass ein Teil dieser Organisationen BDS selber gar nicht aktiv betreiben“, merkt Christoph Glanz an. „Es geht ihnen um das Grundrecht aus eigener politischer und moralischer Einsicht als europäische Bürger und Bürgerinnen handeln zu können. Dazu gehört auch eine öffentliche Diskussion, die nicht von Angst und Repressionen, sondern von den besseren Argumenten geprägt sein sollte. Warum stellen sich unsere Gegner nicht einer öffentlichen Diskussion? Alle entsprechenden Versuche unsererseits sind im Leeren verlaufen.“Ein weiterer Vortrag, der vom Israeli Ronnie Barkan im Oldenburger PFL zum selben Thema gehalten werden sollte, wurde ebenfalls verhindert. Es hatte aus dem Umfeld des autonomen Zentrums „Alhambra“ Gewaltandrohungen gegeben, woraufhin die Stadt vom bereits unterzeichneten Mietvertrag zurücktrat. Auch in dieser Sache läuft aktuell ein Gerichtsverfahren.

Diese Vorfälle sorgten national und international für Aufmerksamkeit. So hat sich beispielsweise Rolf Verleger in die Diskussion eingeschaltet und die Durchführung der BDS-Veranstaltung gefordert. Herr Verleger ist ehemaliges Mitglied im Zentralrat der Juden Deutschlands. Eine Gruppe von Israeli, die BDS befürworten, solidarisierte sich ebenfalls mit Christoph Glanz und kritisierte die genannten Vorkommnisse als Angriffe gegen die Meinungsfreiheit: In einer Stadt, die hart für ihr Recht gekämpft hat, ihre Universität nach Carl von Ossietzky zu benennen -einem Journalisten und Widerstandskämpfer gegen die Nazis, der wohlbekannt war für seinen scharfen Geist und seine scharfe Feder- würden wir eher eine lebhafte Debatte erwarten denn das Unterdrücken einer solchen.“ 

Riya Hassan, die europäische Koordinatorin des palästinensische „BDS National Committee“ (BNC), beurteilt die Lage folgendermaßen: „Dieses Urteil stellt einen ernstzunehmenden Schlag gegen den von Israel gegen die BDS-Bewegung geführten Unterdrückungskrieg dar. Die deutsche Regierung sollte nun dem Beispiel der schwedischen, irischen und holländischen Regierung folgen, indem sie klarmacht, dass BDS eine legitime Bewegung ist, die unter dem Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt werden sollte.“ Hassan führte weiterhin aus: „Statt BDS-Aktivismus und freie Meinungsäußerung zu unterdrücken, sollten Deutsche, die tatsächlich um Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten bemüht sind, daran arbeiten, Deutschlands militärische Hilfe an Israel einzustellen, da diese eine Form der direkten Unterstützung für die andauernde Unterdrückung der Palästinenser darstellt.“

Quellen:

BDS Oldenburg kann über die Emailadresse BDSOldenburg2016@gmail.com erreicht werden.

 

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