EuGH bremst israelische Besatzer

Die größte Siedlung im Westjordanland: Maale Adumin (Foto: Creative Commons, Davidmosberg)

Wein, Orangen und Oliven: alle Lebensmittelprodukte, die aus israelischen Siedlungen im Westjordanland, in Ostjerusalem und den Golanhöhen stammen, müssen extra gekennzeichnet werden und dürfen nicht mit Israel als Herkunftsland bezeichnet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem wichtigen Urteil. Der EuGH ist damit den Schlussanträgen von Generalanwalt Gerard Hogan gefolgt, der sich im Juni für eine umfassende Kennzeichnungspflicht ausgesprochen hatte.

Die entsprechende EU-Verbraucherschutzverordnung verlange eine Angabe der Herkunft, weil Verbraucher ansonsten irregeführt werden könnten. Die Möglichkeit bestehe, wenn auf Lebensmitteln der Staat Israel als Ursprungsland angegeben werde, obwohl die Waren tatsächlich aus Gebieten stammten, die jeweils einen eigenen völkerrechtlichen Status hätten, aber von Israel völkerrechtswidrig besetzt seien. Eine Kennzeichnung sei verpflichtend, um eine Irreführung darüber zu vermeiden, dass Israel in diesen Gebieten Besatzungsmacht und nicht souveräne Einheit sei. Die darüber hinausgehende Angabe „israelische Siedlung“ halten die Richter für zwingend, weil sich in den Siedlungen eine völkerrechtswidrige Umsiedlungspolitik manifestiere, die Israel außerhalb seines Hoheitsgebiets umsetze. Auch insofern sei eine Irreführung des Verbrauchers möglich. Verbraucher müssten zu fundierten Entscheidungen nicht nur in gesundheitlicher, wirtschaftlicher, umweltverträglicher und sozialer Hinsicht imstande sein, sondern auch in ethischer.

Schon 2009 und 2015 hatte die EU beschlossen, dass Produkte aus besetztem Gebiet eindeutig kenntlich gemacht werden müssten. Kein EU-Mitgliedstaat setzte die Rats-Beschlüsse jedoch in nationales Recht um.

In Deutschland ging es um den Umgang mit derartigen Waren zuletzt im Zusammenhang mit der gegen Israel gerichteten Bewegung für Boykott, Desinvestition und Sanktionen (BDS). Mitte Mai hatte der Bundestag die BDS als antisemitisch verurteilt und beschlossen, keine Organisationen und Projekte mehr zu fördern, welche die Bewegung unterstützen.

Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) begrüßte die Entscheidung der Luxemburger Richter und forderte zugleich die vollständige »Entfernung dieser Produkte vom internationalen Markt«. Die betroffenen Waren stammten aus »illegalen kolonialen Siedlungen«, erklärte PLO-Generalsekretär Saeb Erekat. Die israelische Regierung äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil. Bislang lehnte sie die geforderte Kennzeichnung vehement ab.

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