Georg Meggle fragt: „Genau wann ist Israelkritik antisemitisch?“

Der IHRA-Definition des Antisemitismus folgen immer mehr Länder, Hauptzweck ist ihre Verwendbarkeit als semantische Waffe

Für Jared Kushner, Schwiegersohn und Chefberater des derzeitigen US-Präsidenten, und für viele andere ist das keine echte Frage: Jeder Antizionismus ist antisemitisch. Und da jede grundsätzlichere Israelkritik antizionistisch sei, so folgt für sie bereits, dass … . Also: Wo liegt das Problem? Ich meine: ACHTUNG: Hier ist etwas faul. Doch was?

Inzwischen dürfte fast jeder, der sich irgendwie für Israel oder gar speziell für die Beziehungen Deutschlands zu diesem Land interessiert, von der sogenannten IHRA-Definition des „Antisemitismus“ gehört haben (Genau wann bin ich Antisemit?); die verbindliche englische Fassung. Der Kernsatz dieser Definition:

[K] Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die im Hass auf Juden Ausdruck finden kann.

Gut verständlich ist diese Definition, zu der noch einiges Kleingedruckte (mit Beispielen primär für den so genannten „israelbezogenen Antisemitismus“) dazukommt, zwar nicht. Aber für ein rationales Verstandenwerden war sie auch gar nicht gemacht. Mit ihr soll – als „Arbeitsdefinition“ – schließlich „nur“ gearbeitet werden. Doch gearbeitet woran bzw. wofür? Was ist ihr Hauptzweck?

Der Hauptzweck dieser „Definition“ ist ihre Verwendbarkeit als semantische Waffe im Kampf gegen all das, was nach Ansicht der israelischen Regierung – genauer: deren zuständigem Ministerium für Strategische Angelegenheiten – jeweils aktuell als „antisemitisch“ klassifiziert werden soll. Dieser Einsatz verläuft bislang ziemlich erfolgreich. Der IHRA-Definition folgen inzwischen immer mehr der in der IHRA vertretenen 32 Länder. Zunehmend auch ganz offiziell – und damit, so hat es den Anschein, nun auch ganz offen. Nicht nur per Präsidenten-Dekret wie in den USA; auch mit beeindruckenden Stimmen-Mehrheiten in den Parlamenten europäischer Demokratien – wie z.B. dem deutschen Bundestag, der französischen Nationalversammlung und jetzt sicher auch bald im englischen Unterhaus. Ob per Dekret oder per demokratischer Mehrheitsentscheidung – der Effekt ist derselbe: Die IHRA-„Arbeitsdefinition“ ist als Norm etabliert.

Dass gegen diese Art der semantischen Kriegsführung weltweit primär jüdische Stimmen Einspruch erheben, das wird – speziell in Deutschland – in den öffentlichen Debatten nahezu schlicht ignoriert. Ebenso ignoriert wird, dass sich einige derer, die diese Definition offenkundig mit einer sehr heißen Nadel gestrickt hatten, von den folgenreichsten Einsätzen ihres selbst zurechtgebastelten Begriff-Instruments – insbesondere was die Einschränkung der Redefreiheit angeht – inzwischen selber öffentlich klar distanziert haben und hier. Egal: Die IHRA-Definition erfüllt ihren Zweck. Wer interessiert sich da noch ernsthaft für deren Genese, Un-Verständlichkeit bzw. gar deren intern schräge Logik?

Es lohnt sich nicht, über diese Definition länger zu streiten. Ihre Unbrauchbarkeit für ein sinnvolles Nachdenken über Antisemitismus ist allzu offensichtlich. (Siehe dazu das ausführlichere Gutachten von P. Ullrich und mein sehr viel kürzerer Kommentar). Zudem stünde eine sehr viel einfachere und so auch weitaus durchsichtigere alternative Begriffsverwendung jedermann und jeder Frau völlig mühelos zur Verfügung, eine Verwendung, die außerdem auch dem Kern dessen entspricht, was normalerweise korrekt darunter verstanden wird: Antisemitismus = Judendiskriminierung. Punkt.

Warum also widerfährt nicht auch dieser „Arbeitsdefinition“ eben jenes Schicksal, das normalerweise einer jeden anderen derart schlampigen Definition widerführe: ihr wohlverdientes „Ab in den Papierkorb!“?

Dies – eben diese Widerständigkeit gegen den Papierkorb -, genau dies ist das einzige Problem, das mir beim Blick auf den so stark propagierten Umgang mit diesem Machwerk wirklich erklärungsbedürftig erscheint.

Die gleiche Frage nochmal: Bei der IHRA-Arbeitsdefinition handelt es sich um ein Produkt, das derart hanebüchen mangelhaft ist, dass sich unter normalen Bedingungen – und zwar egal, ob im Kontext von akademischen Debatten oder auch „nur“ im wirklichen Leben – die meisten Leute von ihm zu Recht nur mit Spott über den oder die Produzenten abwenden würden. Wie lässt sich erklären, dass an einer solchen Mängelware in diesem Fall trotzdem derart hartnäckig festgehalten wird?

Wieder einmal kann ich meine Leser nur einfach bitten, mir auf der Suche nach einer guten Erklärung auf die Sprünge zu helfen. Bitte!

Meine Vermutung ist eine etwas verzweigte:

(i) Die relevanten Bedingungen sind keine normalen.
(ii) Die fragliche Definition ist keine zufällig schlampige, vielmehr eine mit Absicht ziemlich raffiniert zurechtgestrickte. Und zwar genau so, dass sie ihrem Hauptzweck bestens entspricht. Und:
(iii) Hinter dem überaus erfolgreichen Vertrieb dieser Definition steckt eine – bzw. mindestens eine – Firma, die das Geschäft der Produktion sowie des Ein- und Verkaufs von Begriffen ziemlich gut beherrscht.

Und schließlich – völlig analog zum „Terrorismus“-Phänomen:
(iv) Die Entscheidung darüber, wer und was alles unter den fraglichen Begriff fällt oder nicht, obliegt speziell Beauftragten bzw. eigens vom Staat bestellten Experten bzw. ‚Schiedsrichtern‘ . Und deren Urteil soll und muss, wie bei Schiedsrichter-Verfahren üblich, für uns alle als verbindlich gelten. Ein Einspruch dagegen ist weder vorgesehen, noch hätte ein solcher auch nur die geringste Chance auf Erfolg.

Diesen vier Vermutungsversatzstücken im Einzelnen und im Verbund nachzugehen, das würde einen ganzen perfekt funktionierenden Redaktionsstab erfordern. Den es aber heute wohl gar nicht mehr gibt. Und wohl auch gar nicht mehr geben soll. Jedenfalls nicht bei einem Thema wie dem unseren.

Bleiben mir also als einem Einzelnen fürs erste lediglich einige Stichworte:

Ad (i): Diese Vermutung (der Nicht-Normalität) erscheint mir schlechterdings evident: Ein Nachdenken und gar ein öffentliches Sprechen über „Antisemitismus“ ist selbstverständlich nichts Normales. Kann es gar nicht sein. Unleugbar steht dieser ganze Diskurs im Schatten des Holocaust.

Wer auch nur ein falsches Wort sagt, ist sozial tot. Egal ob der Sprecher ein auf eine Hochschulkarriere hoffender wissenschaftlicher Angestellter ist, der zu Recht oder zu Unrecht glaubt, dass seine Unterschrift unter die Petition EINSPRUCH (siehe Ende dieses Artikels) ihm eben diese Karriere verbaut (Belege: einige persönliche Briefe), oder ein Uni-Prof, der den berühmtesten Intellektuellen der Gegenwart zum Eröffnungsvortrag in seine Ringvorlesung Deutschland / Israel / Palästina einlädt (siehe „Chomsky’s Eintrag“), oder der derzeitige Vertreter Deutschlands bei der UNO – allein schon der Vorwurf eines potentiellen Antisemitismus kann über den weiteren Verlaufs seines Lebens entscheiden.

Keine Frage: Dieser ganze Antisemitismus-Kontext ist – bei uns – von A bis Z mit Angst besetzt. Und Angst macht jeden ihrer Träger/innen unweigerlich dumm. Ein idealer Kontext also, jede noch so dumme Definition, gar eine inzwischen derart stark sanktionierte wie die der IHRA, erstmal blindlings zu schlucken. Nachdenken setzt minimale Denkfreiheit voraus. Und die ist bei größerer Angst schlicht nicht gegeben. Auf dieser Tatsache beruht die ganze Stärke dessen, was man Terrorismus nennt – des physischen wie des hier relevanten sozial-psychologischen.

Ad (iii): Dafür – für die Identifikation der betreffenden Firma bzw. Firmen – bin ich als Analytischer Philosoph nicht die bestmögliche Quelle. Gottseidank nicht. Aber bestimmte Schlüsse legen sich – insbesondere wenn man die übliche cui bono-Frage nicht total ignorieren will – doch wie von selbst nahe. Wieder einmal also: Redakteure – macht endlich Euren Job!

Ad (iv): Wie mit diesem Experten-und-Schiedsrichter-Phänomen am besten umzugehen wäre, darüber nachzudenken überlasse ich einfach den Lesern. Vielleicht kann auch dafür die „Terrorismus“-Analogie – erneut etwas behilflich sein. Auch wenn diese Analogie nicht gerade optimistisch stimmt.

Ad (ii): In dieser Sparte bin ich eher bewandert. Begriffsdefizite ausfindig zu machen, das gehört zum Know-how eines jeden Analytischen Philosophen. Der ist sozusagen schon von Berufs wegen Experte für die semantische Software unserer diversen Diskurse über Gott und die Welt.

Ein faszinierendes Glasperlenspiel – solange die Anwendung dieses Know-how, wie traditionell üblich, auf Philosophie-interne Probleme beschränkt bleibt. Aber ganz schnell auch eine höchst wirksame und so automatisch auch eine höchst gefährliche politische Waffe – sobald ein solcher Experte einmal wirklich das tut, was von ihm (bisher, weil ja lediglich kontrafaktisch) in fast jeder Sonntagsrede verlangt wird: dass er aus seinem Elfenbeinturm auch einmal rausgeht bzw., wie mein Freund GS mir zu sagen anrät: von ihm herunter kommt.

[…]

Der für das weite Themenfeld des Israelbezogenen Antisemitismus wichtigste Satz des IHRA-Textes ist dieser:

Criticism of Israel similar to that leveled against any other country cannot be regarded as antisemitic.

Viele – viel zu viele (darunter leider auch viele Freunde von mir) – ziehen aus diesem Satz genau den Schluss, den sie den Verfassern dieses Textes zufolge wohl auch ziehen sollten. Nämlich diesen:

Aha, sieh an: Auch dieser IHRA-Arbeitsdefinitions-Zusatz lässt Kritik an Israel zu. Also: Wie schlampig und schwammig diese Arbeitsdefinition auch immer sein mag – eines kann man ihr sicher nicht vorwerfen: Dass ihr zufolge, wie ihr manche Kritiker vorhalten, Kritik an Israel verboten sein soll. Das stimmt keineswegs! Auch die Arbeitsdefinition lässt Raum für Israel-Kritik.

[…]

Richtig ist: Der Arbeitsdefinitions-Zusatz verbietet in der Tat nicht jede Kritik an Israel, vielmehr nur eine bestimmte Art von Kritik . Nämlich nur jene Sorte, die man als Israel-singuläre Kritik bezeichnen könnte, d.h., jene, die eben gerade nicht jener Kritik gleicht, wie sie auch gegen jedes beliebige andere Land vorgebracht wird („similar to that leveled against any other country“). Mit anderen Worten: Eine nicht-Israel-singuläre Kritik an Israel ist auch nach dem fraglichen Zusatz erlaubt.

ABER: Wer kann mir erklären, was eine Israel-singuläre Kritik hier genau heißen soll? Genau wann gleicht meine Kritik an Israel nicht jener Kritik „leveled against any other country“ (wie sie „ein beliebiges andere Land treffen könnte“) ???

Da ich nicht viel vom Predigen halte, baue ich darauf, dass diese (angeblich) zentrale Frage des ganzen derzeitigen Antisemitismus-Diskurses von unseren Lesern/Leserinnen, sofern diese über diesen Diskurs auch wirklich selbst Bescheid wissen wollen, eben auch selbst beantwortet werden kann. Auch wenn das etwas Nachdenken kostet.

Übrigens: Ich bin keineswegs generell gegen Sprachregelungen. Manche sind durchaus hilfreich und so auch sinnvoll. Vielleicht in diesem Kontext ja auch diese:

Eine Kritik an einem Objekt O heiße eine universalisierbare Kritik an O genau dann, wenn sie keine singuläre Kritik an O ist.

Weitere Testfragen: (Und das ist auch schon die erste Vorweg-Hausaufgabe für diejenigen, die an meinem nächsten Salzburger Sommer-Seminar „Ethische Interventionen: Zum Antisemitismus“ teilnehmen möchten. Lösungen und Fragen bitte an meine Leipziger Uni-Mail-Adresse – s. meine dortige website.)

Zunächst eine etwas komplexere rein begriffliche Frage / Aufgabe:

Welche der folgenden Aussagen folgen aus dem (für jeden Israel-bezogenen Antisemitismus angeblich) zentralen Zusatz zur IHRA-Definition – und welche nicht?

A1 Nur eine singuläre Israel-Kritik kann antisemitisch sein.
A2 Eine Israel-Kritik kann, sobald sie eine universalisierbare ist, nicht antisemitisch sein.
A3 Eine antisemitische Israel-Kritik ist notwendigerweise nicht-universalisierbar.
A4 Wenn Antizionismus antisemitisch ist, dann kann es keine universalisierbare Zionismuskritik geben.
A5 Wenn der Zionismus etwas Israel-singuläres ist, dann kann es keine nicht-antisemitische Zionismuskritik geben.
A6 Eine universalisierbare Israelkritik ist schon begrifflich unmöglich.

Und nun noch drei nicht-rein-begriffliche Fragen, wenn Sie gestatten: Eine zu den Tatsachen – verbunden mit einer zweiten nach Ihrem persönlichen Urteil:

Der Bezug auf welche der folgenden Aspekte der israelischen Palästina-Politik wird von der derzeitigen israelischen Regierung als Israel-singulär deklariert? Und welche dieser Deklarationen sind Ihrer Einschätzung nach auch wirklich korrekt? (Bitte kurze Begründung)

Der Bezug auf Israels

B1 Besatzungspolitik
B2 Apartheidpolitik
B3 Siedlungspolitik
B4 Verstöße gegen die Menschenrechte
B5 Verstöße gegen das Völkerrecht
B6 Verstöße gegen die Genfer Konvention

Und damit zu einer der mich selbst derzeit am meisten beschäftigenden Fragen:

Könnte es nicht sein, dass ein Großteil des derzeitigen Antisemitismus-Palavers nicht nur auf begreiflicher Angst, sondern auch auf begrifflicher Denk-Unwilligkeit beruht? Und diese ihrerseits eine kollektive Dissonanz-Reaktion auf jene Angst darstellt?

Georg Meggle ist Analytischer Philosoph – und lehrt seit einigen Jahren im Sommersemester jeweils an der Universität Salzburg und im Winter an Universitäten in Kairo. Er ist Ehrenpräsident der GAP (Gesellschaft für Analytische Philosophie).

Zusammen mit seinen Kollegen Norman Paech (Hamburg) und Rolf Verleger (Lübeck) hat Georg Meggle gegen die Entschließung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), wonach die im obigen Artikel erwähnte IHRK-Arbeitsdefinition als verbindliche Diskursgrundlage an allen 268 deutschen Hochschulen fungieren soll, öffentlich Einspruch erhoben. Die 3 Professoren bitten um Unterstützung der von ihnen gemeinsam formulierten Petition EINSPRUCH, die auf eine Revision dieser HRK-Entschließung abzielt – aber dies nicht nur deshalb, weil die von dieser Entschließung so gepriesene Arbeitsdefinition nichts taugt, sondern weil es einfach nicht zu den Aufgaben der HRK gehört, allen Hochschulen vorzuschreiben, wie diese zu reden und damit auch zu denken haben.

(Georg Meggle)

Der vollständige Artikel in telepolis v. 29.12.2019

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