Apartheid auch in Israel – nicht nur in den besetzten Gebieten?

Apartheid auch in Israel –
nicht nur in den besetzten Gebieten? Diskussionsveranstaltung zum Bericht von Amnesty-International mit Prof. Moshe Zuckermann (Tel Aviv).

Donnerstag / 9.6.2022 / 19 Uhr
SAALBAU Südbahnhof, Hedderichstraße 51, 60594 Frankfurt am Main

Im Laufe des letzten Jahres haben insgesamt fünf renommierte Organisationen  Berichte zu Apartheid in den von Israel beherrschten Gebieten vorgelegt. Diese sehen den Tatbestand der Apartheid erfüllt, entweder für Israel-Palästina insgesamt (BTselem und Amnesty International  / AI) oder beschränkt auf die besetzten Gebiete (Human Rights Watch, Yesh Din und UN-Menschenrechtsrat.

Ein Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestag beschreibt eine triftige Indizienlage für Ethnische Vertreibung nach dem Völkerstrafrecht. Apartheid und ethnische Vertreibung werden im Völkerrecht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeordnet.

Nach allgemeiner Vorstellung wird Apartheid mit der 1994 beendeten Rassentrennung in Südafrika identifiziert. Obwohl der Begriff aus dieser historische Erfahrung herrührt, ist seine Definition im Völkerrecht nicht deckungsgleich mit den Manifestationen von Apartheid in Südafrika, sondern allgemeiner gefasst. Der relevante Maßstab der fünf Berichte ist die im Völkerrecht formulierte Definition von Apartheid, dargelegt in der Rassendiskriminierungskonvention von 1965, der Anti-Apartheidkonvention von 1974 und in Artikel 7 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) von 1998.

Die bisherigen Stellungnahmen der Bundesregierung, wie die meisten Äußerungen in den Medien sind sachlich unbegründet, weil sie jeden Bezug auf den relevanten völkerrechtlichen Maßstab vermissen lassen. Mit anderen Worten: Insbesondere der Einwand, der AI-Bericht leiste dem Antisemitismus „unfreiwillig Vorschub“ ist abwegig. Wenn schon, dann leisten die Menschenrechtsverletzungen an den Palästinensern dem Antisemitismus Vorschub und nicht wissenschaftliche Berichte darüber. Nach dem Völkerrecht ist Apartheid geächtet durch Internationalen Abkommen, die Deutschland übernahm mit der Verpflichtung Apartheid auch international zu verurteilen.

Die Veranstaltung mit Prof. Moshe Zuckermann dient dem Zweck, die Debatte in Deutschland zu versachlichen, durch eine faktenbezogene Darstellung der an den Palästinensern begangenen Menschenrechtsverletzungen und deren Einordnung in den völkerrechtlichen Interpretationsrahmen.

Die Veranstaltung ist die erste in städtischen Räumen Frankfurts nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Münchner BDS-Verfahren. Mit diesem Urteil wird auch der kommunale BDS-Beschluss des Frankfurter Magistrats vom September 2017 als verfassungswidrig markiert, eine über vier Jahr andauernde verfassungswidrige Verwaltungspraxis des Frankfurter Magistrats beendet (vgl. Dokumentation). Damit ist ein Hindernis zur Thematisierung nahostpolitischer Fragen aus palästinensischer Sicht aus dem aus dem Weg geräumt, die strukturelle Benachteiligung der Palästinenser im öffentlichen Raum aber noch lange nicht überwunden. Veranstaltung mit Prof. Zuckermann ist ein erster Schritt, mit dem der Anspruch auf gleichberechtigte Thematisierung nahostpolitischer Fragen aus palästinensischer Perspektive im öffentlichen Diskurs signalisiert werden soll.

Weitere Informationen und Anmeldung zur Präsenz-Veranstaltung: setarkos13@gmail.com <mailto:setarkos13@gmail.com>
Die Veranstaltung wird auch über ZOOM übertragen. Anmeldungen dafür an: dr.griesche@gmx.de
Veranstalter: Arbeitskreis-Nahost-Bremen, Palästinensische Gemeinde Hessen, Palästina-Forum Frankfurt
Unterstützer: Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost

Wegen hoher Kosten (v.a. Saalmiete) der Präsenzveranstaltung in Frankfurt, bitten wir um eine Spende auf das Konto der DPG-Bremen (Arbeitskreis-Nahost-Bremen ist dort Mitglied). Spendenbescheinigungen werden ausgestellt. Etwaige Überschüsse gehen an ein Kindergartenprojekt <http://www.dpfv.org/pgaza.htm> in Khan Yunis/Gazastreifen. Kontoverbindung: DPG-Bremen; IBAN: DE45290500001012554003 / Stichwort Zuckermann
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Helmut Suttor, Laubestr. 6, 60594 Frankfurt

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