Die Kölner Schriftstellerin Adriana Stern hatte Werner Rügemer 2009 in einem Artikel im Netz gleich mit mehreren Vorwürfen des Antisemitismus bezichtigt. Dieser Artikel wurde auf Betreiben des Grünen Fraktionsvorsitzenden von Spockhövel vom Oberbürgermeister (CDU) benutzt, um die Absage einer Vortragsveranstaltung Werner Rügemers bei Verdi zu betreiben. Erst dann ging Werner Rügemer gegen die Diffamierung vor und gewann in allen 14 Punkten. Hätte sich Werner Rügemer nicht gewehrt, dann würde mit dem Artikel weitergearbeitet. So geht es in vielen Fällen. Deshalb muss man Rügemer für seinen juristischen Vorstoß, der ja immer mit Arbeit und auch mit finanziellem Risiko behaftet ist, dankbar sein. Aus dem gleichen Grund ist es sinnvoll, dass Rügemer auch noch die Eintreibung eines Schadenersatzes beim Oberbürgermeister von Sprockhövel betreibt.
Es folgt Rügemers Pressemitteilung vom 26.1.2015:
Pressemitteilung
Antisemitismus-Vorwurf als Lügengespinst entlarvt
Adriana Stern nimmt den Vorwurf des Antisemitismus gegen Werner Rügemer in allen 14 geforderten Punkten zurück
Die Kölner Schriftstellerin Adriana Stern hatte in ihrem Artikel „Die verschroben antisemitische Weltsicht des Werner Rügemer“ mich des Antisemitismus angeprangert. Ich habe 14 Behauptungen herausgegriffen, widerlegt und Frau Stern aufgefordert, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Frau Stern hat dies am 14.1.2015 vorfristig und vollständig getan, sie hat nicht in einem einzigen Punkt versucht, sich zu rechtfertigen. Im Fall einer Wiederholung hat sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, deren Höhe ich festlegen kann. Der Artikel war seit 2009 auf der website hagalil.com gepostet, die sich als „deutsch-jüdisches Nachrichtenmagazin mit Redaktionen in München und Tel Aviv“ präsentiert. Der Artikel ist von der website gelöscht und bei google entlistet.
Frau Stern ist Mitglied des Verbandes deutscher Schriftsteller VS (gehört zur Gewerkschaft Verdi) und Redakteurin des online-Magazins Aviva, verbunden mit der Stiftung „Zurückgeben“, die jüdische Frauen in Kunst und Wissenschaft fördert.
Bis vor kurzem hatte ich gedacht, dass der Artikel so durchsichtig lügenhaft ist, dass kein verantwortlicher Mensch ihn ernstnimmt. Doch ich wurde eines besseren belehrt: Die Gewerkschaft verdi, Bezirk Südwestfalen, hat im November 2014 eine Veranstaltung mit mir zum Thema „Freihandel und Arbeitsrechte“ abgesagt, und zwar auf Druck des Bürgermeisters von Sprockhövel, Ulli Winkelmann (CDU-Grüne-Koalition). Er war vom Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Thomas Schmitz, dazu angeregt worden und hatte sich auf den Stern-Artikel gestützt. Weder verdi noch Schmitz noch Winkelmann hatten bei mir rückgefragt. Deshalb bin ich jetzt rechtlich gegen Stern aktiv geworden. Herrn Winkelmann habe ich wegen Amtsmißbrauchs (ungeprüfte Weitergabe einer Verleumdung an andere) verklagt, eine Klage auf Schadenersatz kommt danach.
Im folgenden einige Stellen aus dem Lügengespinst von Frau Stern: Sie hatte behauptet, ich hätte die gegenwärtige Bank Sal. Oppenheim als „jüdische Bank“ und den 2005 verstorbenen Bankchef Alfred von Oppenheim als „jüdischen Bankier“ dargestellt, ebenso hätte ich von „Elite-Juden“ gesprochen: All dies ist falsch. Frau Stern unterstellte mir ferner, der „jüdische Bankier“ Alfred von Oppenheim sei an Arisierungen beteiligt gewesen – richtig ist dagegen, dass Alfred von Oppenheim kein Jude war; und er schon deshalb nicht an den Arisierungen beteiligt sein konnte, weil er, 1934 geboren, bei Kriegsende erst 10 Jahre alt war. Daß die Bank dem NS-Regime als kriegswichtig galt und sich an Arisierungen beteiligte, und zwar im Zusammenspiel mit der Dresdner Bank, ist dagegen belegt. Frau Stern verstieg sich sogar soweit, dass sie mir die absurden Behauptungen unterstellte, die Stadtsparkasse Köln sei „jüdisch unterwandert“; ebenso, dass Karstadt ein „jüdisches Warenhaus“ sei und deshalb unter der Regie von Thomas Middelhoff zahlreiche Beschäftigte entlassen habe. Ähnlich unterstellte Frau Stern mir, dass ich die Bank Goldman Sachs deswegen kritisiert habe, weil sie eine „jüdische Bank“ und deshalb für die Finanzkrise mitverantwortlich sei. Frau Stern unterstellte mir mit Bezug auf meinen Artikel „Ein Besuch in der Kölner Synagoge“, ich hätte Juden mit dem antisemitischen Klischee als „glatzköpfig“ bezeichnet. Ich hatte aber nur den glatzköpfigen Security-Mitarbeiter am Eingang erwähnt, aber weder ihn noch andere als Juden bezeichnet. Da es sich eine Veranstaltung der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit handelte, war es sowieso ein gemischtes Publikum; die Begriffe Jude und jüdisch kommen mit Bezug auf die Anwesenden im Artikel nicht vor.
So zeigt sich, wie lügenhaft in Deutschland ein Antisemitismus-Vorwurf konstruiert werden kann, wie er trotzdem jahrelang auf websites gepostet, von Google gelistet und von „verantwortlichen“ Politikern zur Grundlage genommen wird, um die von ihnen ansonsten so hoch gehaltene Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken.
Werner Rügemer
www.werner-ruegemer.de
www.werner-ruegemer.de
übernommen von http://www.nachdenkseiten.de/?p=24764#more-24764
14.2.15
Lieber Werner Rügemer,
ich freue mich, dass sie sich gegen die Verleumdungen gewehrt haben. Erfolgreich, was ja keineswegs sicher war. Das Urteil hilft auch denen, die Kritik an der Politik Israels äußern. Schließlich wird solche Kritik sehr leicht als Antsemitismus abqualifiziert. Vielleicht ist das nun nicht mehr so leicht.
Ihr Vortrag in Berlin auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz hat mir auch sehr gut gefallen.
Ich wünsche ihnen weiter viel Kraft und Ausdauer. Auch damit sie weiter recherchieren und schreiben können.
Viele Grüße Alex Zollmann