Gerichtsurteil: Ehrung für Jebsen darf doch im Babylon stattfinden

Die Verleihung des umstrittenen »Kölner Karlspreises für engagierte Literatur«, den das Blog »Neue Rheinische Zeitung« (NRhZ) in diesem Jahr an den Journalisten Ken Jebsen vergeben will, kann doch stattfinden. Das bestätigte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte gegenüber »nd«. Das Amtsgericht Berlin-Mitte urteilte am Donnerstag, dass der Mietvertrag zwischen der Neue Babylon Berlin GmbH und der NRhZ nach wie vor Bestand hat. Gegen den Urteilsspruch kann das Babylon Berufung einlegen. Auf der Tickethomepage des Kinos ist die Bestellfunktion für die Veranstaltung bereits wieder freigeschaltet. 

Das Amtsgericht hat die Gründe für die Kündigung, die das Babylon vorgebracht hat, als unbegründet zurückgewiesen. Die NRhZ will den Preis also wie geplant am 14. Dezember ab 18 Uhr in einer dreistündigen Veranstaltung an Ken Jebsen verleihen, wie das Blog mitteilte. Auch zur bereits angekündigten Kundgebung vor dem Kino, die sich gegen Kultursenator Klaus Lederer (Linkspartei) wendet, rufen die Veranstalter in der Mitteilung nochmals auf.
Das Kino Babylon hatte laut Urteilsspruch als Begründung für die kurzfristige Kündigung angegeben, aufgrund des Drucks aus dem Berliner Senat gehandelt zu haben und gab außerdem Sicherheitsbedenken als Grund für die Absage an. Außerdem habe man vom geplanten Auftritt der Band »Die Bandbreite«, die dem rechten Milieu nahesteht, erst nach Vertragsunterzeichnung aus einem Werbeflyer für die Veranstaltung erfahren. Das Gericht erkannte keinen der vorgebrachten Gründe an, verwies darauf, dass Anfechtungsfristen nicht eingehalten wurden, obwohl dem Babylon da schon bekannt war, mit wem es zu tun hatte.
Quelle: Neues Deutschland

Anmerkung Christian Reimann (NachDenkSeiten): Bitte lesen Sie dazu auch „Querfront“ – Die strategisch ausgedachte Propagandaformel wirkt. Berlins Kultursenator Lederer verweigert den Raum für eine Preisverleihung an Ken Jebsen. Vielleicht möchten sich die Verantwortlichen in der Linkspartei nun überlegen, ob der Beschluss „Klare Kante gegen Querfront“ tatsächlich „notwendig“ war.

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