Interview des Antisemitismusbeauftragten Felix Klein – eine Stellungnahme der DPG

Stellungnahme der DPG zum Interview des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung mit der Neuen Osnabrücker Zeitung am 04. 03. 2025. Nachzulesen hier.
In dem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung äußert sich der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Felix Klein, positiv zustimmend zum Vorschlag von US-Präsidenten Trump, den Gazastreifen in ein Fünf-Sterne-Resort einer globalen Elite zu verwandeln und die palästinensischen Bewohner in andere Länder umzusiedeln. Statt die Vertreibungspläne zu zurückzuweisen, lobte Klein Trumps Pläne mit den Worten: „Ich halte es nicht für verkehrt, radikal und einmal völlig neu zu denken.“ Ethnische Säuberungen sind jedoch Verbrechen gegen die Menschlichkeit und damit völkerrechtswidrig.

Laut Art. 25 des Grundgesetzes sind „die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Die Vertreibung einer Bevölkerung aus ihrer Heimat ist im deutschen Völkerstrafgesetzbuch in § 7, Abs. 4 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit sanktioniert.

Das müsste Herr Dr. Klein als promovierter Jurist wissen. Das Grundgesetz verlangt von allen Bürgern die Treue zu den Normen des Völkerrechts und die Beachtung seiner Regeln. Dies gilt natürlich ganz besonders für Personen, die direkt für die Bundesregierung tätig sind. Mit seinen zynischen Äußerungen hat Dr. Klein nicht nur seine Verachtung für Normen des Völkerrechts zum Ausdruck gebracht, sondern er steht auch erkennbar nicht mehr auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes.
Jemand, der in einem Interview ein geplantes Völkerrechtsverbrechen gutheißt, ist in seiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung nicht mehr tragbar.

Aus Sicht der Deutsch-Palästinensische Gesellschaft (DPG) ist die Entbindung Dr. Felix Kleins von seiner Aufgabe als Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung die einzige angemessene Reaktion.
März 2025
Das DPG-Präsidium
praesidium@dpg-netz.de

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