Leserbrief an den „Freitag“ v. 11.08.2016, betr. Artikel von Christoph Kappes.
Sehr geehrter Herr Augstein,
in der Ausgabe „der Freitag“ vom 11.8. 2016, S. schreibt Christoph Kappes in einem Artikel, wie Google willkürlich Blog-Beiträge löscht.
Das ist noch relativ harmlos. Jetzt hat Google maps die von Israel Besetzten Palästinensischen Gebiet verschwinden lassen (UN: Occupied Palestinian Territories): http://imemc.org/article/google-wipes-palestine-off-the-maps/
Damit missachtet Google internationales Recht. Bekannt ist, dass die Regierung Netanjahu mit Google, Facebook und Twitter vereinbart hat, dass „israelfeindliche“ Veröffentlichungen, was immer das sei, gelöscht werden.
Der Internationale Gerichtshof hat in einem Gutachten vom 9.7. 20004 festgestellt, dass das Westjordanland von Israel besetztes Gebiet ist (UN: Occupied Palestinian Territories) und
daher die Vierte Genfer Konvention anzuwenden ist, die der Staat Israel 1951 ratifiziert hat.
Der EuGH hat in einem Urteil vom 25.2. 2010 entschieden, dass das EU-Assoziierungsabkommen nicht für die von Israel besetzten Gebiete Anwendung findet (Az: C-386/08).
Der Bundesfinanzhof hat in einem am 15.5. 2013 veröffentlichten Urteil die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt (Az.: VII R 6/12).
Die EU hat in einer verbindlichen Richtlinie festgestellt, dass keine EU-Fördermittel für die von Israel besetzten Gebiete gewährt werden dürfen, da sie nicht zum israelischen Staatsgebiet gehören (EU-Amtsblatt 19.7. 2013).
Am 29.11. 2012 hat die UN-Generalversammlung den Staat Palästina mit 138 Stimmen anerkannt und ihm den Status eines Beobachterstaates gewährt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Breidert
Vizepräsident der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft e.V.
Vorstandsmitglied im Bündnis zur Beendigung der israelischen Besatzung (www.bib-jetzt.de)
Sprecher im Koordinationsrat Palästina Israel (KoPI)