Über ein Jahrhundert jüdischer Wohlfahrtspflege in Deutschland


Urteilsmilde Geschichtsbetrachtung
Von Rudolph Bauer

Vor einem Jahrhundert, am 9. September 1917, der Erste Weltkrieg war noch nicht zu Ende, erfolgte in Berlin die Gründung der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, heute bezeichnet als Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (abgekürzt: ZWSt). Die Gründungsinitiative ging aus vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund (DIGB), der Großloge für Deutschland B’nai B’rith und dem Jüdischen Frauenbund (JFB). Sie sollte dazu dienen, die Wohlfahrtspflege in allen jüdischen Gemeinden Deutschlands auf überregionaler Ebene zusammenzufassen, seitens der Zentrale mit den örtlichen Gemeinden zusammenzuarbeiten sowie Provinzial- bzw. Landesverbände zu schaffen. Ein weiteres Hautmotiv war die Interessenvertretung der jüdischen Wohlfahrtspflege gegenüber den verschiedenen staatlichen und kommunalen Wohlfahrtsbehörden einerseits sowie den bereits bestehenden Verbänden der sog. Freien Wohlfahrtspflege (FWP) andererseits: dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und den beiden christlichen Verbänden, der evangelischen Inneren Mission (gegründet 1849) und dem katholischen Deutschen Caritasverband (gegründet 1897). Zusammen mit den Trägern der FWP und der 1920 gegründeten Vorläuferorganisation des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) wurde die ZWSt als eigenständiger Spitzenverband anerkannt und in die 1924 gegründete „Liga der Freien Wohlfahrtspflege“ aufgenommen. (Merke: Aus ideologischen  Gründen waren in der Liga weder die sozialdemokratische Arbeiterwohlfahrt noch die kommunistische Rote Hilfe Deutschlands vertreten.)

1933 – Reichspräsident Hindenburg hatte Hitler am 30. Januar zum Reichskanzler ernannt – wurde der ZWSt der Status eines Spitzenverbandes aberkannt. Sie verlor die Mitgliedschaft in der Liga und wurde zunächst in den „Zentralausschuss der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau“ (1935 umbenannt in „Zentralausschuss für Hilfe und Aufbau“) eingegliedert. Ab 1937 existierte die ZWSt nur noch als Abteilung der auf staatliche Anordnung hin installierten „Reichsvertretung der Juden in Deutschland“. Infolge der Auflösung letzterer durch NS-Verordnung im Jahre 1939 und des Verbots der „Reichsvereinigung“ auf Anordnung des SS-Reichssicherheitshauptamts 1943 kam es zur völligen Liquidierung der ZWSt. Ihre Wiedergründung als Dachorganisation für das Territorium der Bundesrepublik erfolgte 1951, sechs Jahre nach dem NS-Regime- und Weltkriegsende.

Zum Inhalt der Jubiläumsschrift

Die Vorgeschichte sowie die wechselvolle Historie der ZWSt, die Etappen ihrer Auslöschung und ihre Wiederbelebung vor mehr als 60 Jahren sind hauptsächlicher Gegenstand der Jubiläumsschrift. Diese wird durch Grußworte der Herausgeber und durch einleitende Bemerkungen der Redaktion eröffnet. Es folgen historische Untersuchungen (v. a. zu den Anfängen), biografische Studien (über Bertha Pappenheim und Leo Baeck), thematische Arbeiten (über jüdische Heilpädagogik, Sozialarbeit in Palästina und Zuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion) sowie Teilergebnisse einer empirischen Studie über jüdische Gemeinden in der Bundesrepublik 2017. Im Anschluss dokumentiert der Band einen Gründungsaufruf von Bertha Pappenheim sowie geschichtliche Quellentexte aus den Jahren 1933, 1937, 1956 (von Berthold Simonsohn) und 1961. Neuere Quellentexte und solche aus der DDR fehlen. Rund 50 Seiten umfasst eine Chronik, verfasst von Verena Buser, die auch Kurzbiografien führender Persönlichkeiten der ZWSt erstellt hat. Abgerundet wird der Band durch das Verzeichnis der 18 Autorinnen und Autoren.

Brüche, Kontinuitäten und Urteilsmilde

In der Geschichte der ZWSt lassen sich Brüche und Kontinuitäten feststellen, worauf der Untertitel der Jubiläumsschrift verweist. Sabine Hering, bekannt durch ihre Arbeiten zur Geschichte von Sozialarbeit und Sozialen Bewegungen im 20. Jahrhundert, erwähnt als kontinuierliche Elemente der ZWSt deren demokratische Struktur, die „Entwicklung im Bereich der Reformen und Professionalisierung“ (S. 123) sowie die Zugehörigkeit zur Weimarer Liga (bzw. zur bundesrepublikanischen Bundesarbeitsgemeinschaft) der FWP. Unterbrochen wurden diese kontinuierlichen Parameter der jüdischen Wohlfahrtsorganisation durch die NS-Unterdrückungsmaßnahmen ab 1933, die ihren Endpunkt in der physischen Ausrottung von Jüdinnen und Juden in den Vernichtungslagern gefunden haben.

Angesichts des 1933 einsetzenden rassistischen NS-Terrors gegenüber den jüdischen Bevölkerungsteilen überrascht die Passivität, mit der die damaligen Repräsentanten der ZWSt reagiert haben. Eine ähnliche Zurückhaltung spricht auch heute noch aus vielen Formulierungen, mit denen die Autor/inn/en die NS-Verbrechen umschreiben – und schönfärben. 1937, zwei Jahre nach den Nürnberger (Rasse-)Gesetzen und ein Jahr vor den Novemberpogromen kommentierte Leo Baeck den erzwungenen Verlust der ZWSt-Selbständigkeit mit salbungsvollen Worten: „Der Gang der Tage hat es gefügt, dass die Zentralwohlfahrtsstelle, die selbst hatte zusammenfügen wollen, in eine umfassendere Einheit, in die Reichsvertretung der Juden in Deutschland eingegliedert worden ist“ (zit. S. 124 und 369). Wiederholt wird – wie von einem unabwendbaren Naturereignis – von einer „Katastrophe“ gesprochen, die „über das deutsche Judentum hereinbrach“ (S. 112 und 153). Rückblickend aus dem Heute ist verharmlosend die Rede von der „Nichtanstellung jüdischer Beschäftigter in völkisch gesinnten Betrieben“ (S. 23). Verhöre und Misshandlungen werden als „Ereignis“ bezeichnet (S. 180). Im Ton erschreckender Gleichgültigkeit heißt es: „Das deutsche Judentum war bei Ende der Naziherrschaft auf ein ‚kleines Häuflein‘ reduziert worden.“ (S. 25)

Angesichts der rassistischen Menschenrechtsverletzungen bis hin zum wütenden Vernichtungsterror im Reich sowie in den von der faschistischen Wehrmacht überfallenen und besetzten Ländern verwundert die Urteilsmilde und Kritiklosigkeit, mit der sowohl damalige Zeitgenossen als auch heutige Historiker/innen den Zeitraum 1933-45 in Erinnerung rufen. Selbst Ebi Lehrer, der ZWSt-Präsident und Zentralrats-Vizepräsident, beschränkt sich in seinem Grußwort auf die lapidare Bemerkung: „Die Fakten und Zahlen aus dieser Zeit sind hinlänglich bekannt“ (S. 9). Sind sie es wirklich?

Daten, Fakten und Forschungslücken

Jedenfalls sind die historischen Daten und Fakten bezüglich der ZWSt keineswegs „hinlänglich bekannt“. Die Redaktion der Jubiläumsschrift äußert in nahezu naiver Weise ihre „Überraschung und Bestürzung darüber, was alles an Materialien verloren gegangen ist oder bis heute als unauffindbar gilt“ (S. 16). Kein einziger Beitrag des Bandes beantwortet allerdings die wichtige Frage, wo nach Quellen geforscht worden ist, wo sich solche noch befinden könnten bzw. wie es zu ihrem Verlust kommen konnte angesichts der akribischen Aktenführung und Protokollierung der ordnungsfanatischen Nazi-Bürokratie. Fragen über Fragen, die der Jubiläumsband nicht stellt. Kann es sein, dass die anfängliche Kollaboration jüdischer und zionistischer Kreise mit dem NS-Regime dafür verantwortlich ist, dass Dokumente belastender Art entsorgt wurden?

Während es in diesem Zusammenhang noch viele offene Fragen gibt, verdient es Anerkennung, dass der Band eine überzeugende Aufarbeitung des Verhaltens von Innerer Mission und Caritasverband enthält. Der Berliner Erziehungs- und Sozialarbeitswissenschaftler Manfred Kappeler hat untersucht, wie sich die christlichen Wohlfahrtsverbände gegenüber dem Nazi-Verband Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) einerseits und der ZWSt andererseits verhalten haben. Er belegt auf erschreckende und zugleich bedrückende Weise die Gleichgültigkeit (wenn nicht gar das stille Einverständnis), mit der (bzw. dem) diese Verbände auf die Entfernung der ZWSt aus der Liga der Wohlfahrtsverbände reagiert haben, und dass sie dem jüdischen Verband – wie auch der AWO und der RHD – jeglichen Bestand verweigerten, später dann auch noch in der Zeit nach 1945. Der Autor entlarvt den „von den Kirchen und ihren Verbänden nach dem Ende des NS-Regimes sofort in die Welt gesetzte(n) Mythos von der ‚Gleichschaltung‘, kombiniert mit der Legende vom dennoch erfolgten ‚Widerstand‘ gegen die NS-Politik“ (S. 149 f.). Kappelers Beitrag ist ein rühmliches Beispiel kritisch-empirischer Aufarbeitung von Geschichte.

Dieses Urteil lässt sich auf andere Beiträge des Bandes und auf die Jubelschrift in ihrer  Gänze nicht anwenden. Es wird ein Bild der ZWSt gezeichnet, das unvollständig ist und kritiklos. Zu den Unzulänglichkeiten des Buches gehört das Fehlen eines Stichwort- und Personenverzeichnisses. Ebenso ermangelt es einer Liste der verwendeten Abkürzungen und eines erläuternden Glossars von Begriffen aus dem Hebräischen und der jüdischen Tradition. Es fehlen differenzierende Aussagen zum Zionismus und zu dessen Rolle bei der Auswanderung nach Palästina, wobei bekannt ist, dass diese vor 1936 in stillschweigender Kooperation mit der Gestapo und den nationalsozialistischen Machthabern erfolgt ist (siehe Hannah Arendts Bericht „Eichmann in Jerusalem“, 2011, mit einem Essay und Nachwort des Historikers Hans Mommsen) . Ebenso lässt der Band sowohl eine Diskussion des Verhältnisses der jüdischen Gemeinden und der ZWSt zur politischen Lage im Nahen Osten im 20. und 21. Jahrhundert vermissen als auch eine Berücksichtigung der sozialpolitischen Entwicklung und der Rahmenbedingungen in der Weimarer Republik, im NS-Staat sowie in der Bundesrepublik und der DDR. – Bis in dieser Hinsicht eine Abhilfe erfolgt ist, vergehen hoffentlich keine weiteren 100 Jahre.


100 Jahre Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (1917-2017). Brüche und Kontinuitäten

Herausgegeben vom Arbeitskreis Jüdische Wohlfahrt, dem Salomon Ludwig Steinheim-Institut für deutsch-jüdische Geschichte an der Universität Duisburg-Essen, der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. „Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.“ Redaktion: Sabine Hering, Harald Lordick, Gudrun Maierhof und Gerd Stecklina. Frankfurt am Main: Fachhochschulverlag 2017. 420 Seiten. 45,00 Euro. ISBN 978-3-943787-87-0

Online-Flyer Nr. 684  vom 28.11.2018

Quelle (mit freundlicher Genehmigung): Neue Rheinische Zeitung v. 29.11.2018