Heiko Flottau über die Versuche, Veranstaltungen zum Leiden der Palästinenser zu behindern

Heiko Flottau war von 1985 bis 1992 und von 1996 bis 2004 Nahostkorrespondent der Süddeutschen Zeitung, mit Sitz in Kairo, von 2005 bis 2009 freier Journalist in Kairo. Er beobachtet das Geschehen im Nahen Osten mit Sachverstand und mit Sorge. Albrecht Müller.

Immer häufiger versucht die israelische Lobby, Veranstaltungen zu verhindern, in denen die Unterdrückung der Palästinenser diskutiert werden soll. Kürzlich verschickte Christoph Rinneberg vom Kairos-Palästina-Solidaritätsnetz (KPS) im Internet eine Liste, auf der exakt nachgewiesen wird, wie viele Veranstaltungen von der israelischen Lobby verhindert bzw. behindert wurden, die sich kritisch mit der israelischen Besatzungspolitik im Westjordanland auseinandersetzen. Im Zeittraum vom Jahr 2005 bis in die zweite Hälfte des Jahres 2018 kam er auf insgesamt mindestens 90 solcher Treffen, die entweder ganz verhindert oder massiv gestört wurden. Dabei erhöhte sich die Frequenz der Störungen in den letzten Jahren erheblich. 2016 wurden 25, 2017 24 und im Jahr 2018 bis jetzt etwa sechs Diskussionsveranstaltungen behindert oder verhindert – wobei natürlich zu berücksichtigen ist, dass nicht in jedem Jahr eine ähnlich große Zahl von solchen Treffen geplant ist.

Hier zunächst der Link zur Liste.

Das letzte erschreckende Beispiel war der Versuch, einen Vortrag des Publizisten Andreas Zumach an der Ludwig-Maximilian-Universität (LMU) zu behindern. Hier der Link zum Vortrag von Andreas Zumach.

Zumach berichtet als Korrespondent für verschiedene Zeitungen, u.a. für die Berliner TAZ, von den Vereinten Nationen in Genf. Auch tritt er als Referent bei vielen Veranstaltungen auf, die sich mit dem Nahostkonflikt und mit der israelischen Besatzungspolitik befassen. Zumachs Münchner Vortrag zum Thema „Israel, Palästina und die Grenzen des Sagbaren“ fand trotz mancher Proteste statt – aber nicht ohne die Auflage, dass der verantwortliche Veranstalter, Professor Michael Meyen, zuvor die Haltung der Stadt München darlegen musste. Diese hatte am 7.August 2018 einen Beschluss gefasst, wonach sich, wie SZ-Online schrieb, der Stadtrat gegen die als antisemitisch bezeichnete BDS-Kampagne wendet: Niemand, so lautete der Beschluss, der sich mit der BDS-Kampagne befasse oder sie unterstütze, dürfe dafür städtische Zuschüsse erhalten oder einen kommunalen Raum nutzen. BDS bedeutet „Boykott, Divestment, Sanctions“. Die von Palästinensern organisierte Kampagne ruft zum Boykott israelischer Institutionen auf, um so auf die Unterdrückung der Palästinenser aufmerksam zu machen. (Details siehe NachDenkSeiten vom 4. Mai 2018)

Andreas Zumach nannte in seinem sachlichen, auf Tatsachen beruhenden Vortrag verschiedene Akteure, welche immer wieder versuchten, israelkritische Veranstaltungen zu verhindern. Da wäre einmal Benjamin Weinthal, Europakorrespondent der streng rechten Tageszeitung Jerusalem Post. Andreas Zumach berichtete, Weinthal habe es geschafft, die Bank für Gemeinwirtschaft zu veranlassen, das Konto der „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden“ zu schließen – andernfalls werde er in seiner Zeitung negativ über die Bank berichten. Die „Jüdische Stimme“ ist eine in mehreren Ländern vertretene Organisation, die sich für Frieden im Nahen Osten und für Gerechtigkeit für die Palästinenser einsetzt. Dass eine deutsche Bank, nämlich die Bank für Gemeinschaft, Juden ein Konto schließt, wäre nach dem Abgrund des Holocaust mit seinen sechs Millionen ermordeten Juden, in den die Nationalsozialisten Deutschland geführt haben, eigentlich undenkbar gewesen.

Weinthal steht auch hinter der Behinderung zweier Veranstaltungen in Bremen vom Februar und April 2016. In diese Kampagne passt auch die Intervention der Jüdischen Gemeinde beim Rektor der Universität Bremen, einen für den 21. Januar 2017 vorgesehenen Vortrag des deutsch-jüdischen Staatsbürgers Abraham Melzer zu verhindern, der zum Thema „Israelkritik und Antisemitismus“ sprechen wollte.

Ein weiteres Beispiel: Am 10. Oktober machte das „Referat gegen Antisemitismus“ vom Studentenrat der Universität Freiburg Front gegen das ehemalige Mitglied des „Zentralrates der Juden in Deutschland“, Rolf Verleger. Verlegers Thema : „Ist Einsatz für die Menschenrechte in Palästina Antisemitismus ?“ Rolf Verleger – viele seiner Vorfahren wurden im Holocaust ermordet – hat ein bemerkenswertes Buch unter dem Titel „Hundert Jahre Heimatland – Judentum und Israel zwischen Nächstenliebe und Nationalismus“ geschrieben.

Ein weiterer Akteur der Kampagne gegen Israel-kritische Veranstaltungen ist der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Volker Beck. Beck erreichte zum Beispiel den Aufschub einer Veranstaltung zum Thema „50 Jahre Besatzung in Palästina“, welche die Volkshochschule Köln für den September 2017 geplant hatte. Weitere Akteure, die versuchten, Veranstaltungen zu verhindern oder zumindest zu behindern, die sich mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt befassen, sind nach den Worten Zumachs die Deutsch-Israelischen Gesellschaften. Diese hätten sich etwa zu Ziel gesetzt, palästinensische Nakhba- Ausstellungen zu verunglimpfen. Als Nakhba, als nationale Katastrophe, bezeichnen die Palästinenser den Verlust ihres Landes im Jahre 1948.

An ein in weiteres, erschreckendes und seinerzeit viel diskutiertes Beispiel für Interventionen der jüdisch-israelischen Lobby gegen Veranstaltungen oder auch gegen wissenschaftlich fundierte Berichte, die sich mit Israels Unterdrückung der Palästinenser befasst, erinnerte Andreas Zumach in seinem Vortrag. Nach dem Gazakrieg von 2008/2009 hatte der UN-Menschenrechtsrat den südafrikanischen Juristen Richard Goldstone beauftragt, mögliche Kriegsverbrechen sowohl der Hamas als auch Israels zu untersuchen. Goldstone, Jude, bekennender Zionist und Freund Israels, wie es sich selbst bezeichnet, sowie vormalig Chefankläger des Haager Jugoslawientribunals, kam zu folgendem Ergebnis: Mit dem Beschuss ziviler Einrichtungen in Israel stehe die Hamas im Verdacht, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Ebenso aber stehe Israel in demselben Verdacht, weil es mit seiner Luftwaffe zivile Ziele in Gaza bombardiert habe. Nach israelischen Angaben starben in diesem Krieg 1166 Palästinenser und 13 Israelis.

Um die für Israel egativen Einschätzungen des Goldstoneberichtes zu konterkarieren, startete Israel seinerzeit wie bekannt eine internationale Kampagne gegen den renommierten Juristen Goldstone, an der sich sogar Goldstones jüdische Gemeinde in Südafrika beteiligt habe. Der Druck wurde so groß, dass sich Goldstone im Jahr 2011 teilweise von seinem eigenen Bericht distanzierte – was wiederum seine drei Mitarbeiter – Hina Jilani, Christine Chinkin und Desmond Travers – veranlasste, die Ergebnisse des ursprünglichen Berichtes ausdrücklich zu bestätigen.

Nach den Worten von Andreas Zumach hat Israel seit dem Jahr 2011 seine Angriffe auf die palästinensische BDS-Kampagne verstärkt. Bis dahin habe man diese Kampagne nicht ernstgenommen. 2011 aber habe Israel eine Stabsstelle im Ministerium für Strategische Angelegenheiten eingerichtet (direkt angesiedelt beim Amt des Premierministers), die sich speziell mit der BDS-Kampagne befasse. Dank überlegener Software, wie die Stabsstelle mitgeteilt habe, sei es ihr gelungen, innerhalb von wenigen Sekunden festzustellen, wo z.B. in den USA Veranstaltungen geplant seien, die sich mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt befassen wollten. Sofort starte man dann in den sogenannten sozialen Medien eine Kampagne, um solche Treffen zu verhindern.

Tatsächlich ist die BDS-Kampagne inzwischen, aus der Sicht Israels, eine Gefahr für den sich als jüdisch bezeichnenden Staat geworden. Im Rahmen dieser Kampagne gelang es etwa dem Palästinenser Jamal Juma, heute Koordinator der BDS-Kampagne, den norwegischen Staatspensionsfonds davon zu überzeugen, seine Einlagen aus der israelischen Rüstungsfirma Elbit zurückzuziehen. Jamal Juma argumentierte, Elbit baue Überwachungsanlagen und Sicherungssysteme für die Trennmauer und den elektronisch gesicherten Sperrzaun. Jamal Juma wurde von den Israelis nächtens verhaftet und einen Monat in Einzelhaft interniert. Nur eine internationale Kampagne brachte ihn wieder in Freiheit.

Wohin führen die von Israel initiierten Strategien zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und die gewaltsame Bekämpfung der BDS-Kampagne?

Professor Michael Meyen zitierte in seiner Einleitung zum Vortrag von Andreas Zumach den in Nürtingen geborenen, heute wohl zu Unrecht vergessenen Albert Schäffle (1831-1903). Weil Schäffle 1849 den badischen Aufstand unterstützt hatte, musste er sein Studium am Evangelisch-Theologischen Seminar in Schönthal aufgeben, später wurde er Professor für Volkswirtschaft in Tübingen, danach Professor für Politikwissenschaft in Wien. Professor Meyen zitierte in seiner Einleitung zum Vortrag von Andreas Zumach Schäffle mit den Worten: Wenn man alle Zeitungen verbiete, gehe das Volk auf die Straße, wenn man öffentlich diskutierende Gruppen verbiete, gingen die Menschen in die Lokale, verbiete man die Lokale, würden die Menschen privat weiterdiskutieren. Fazit: Öffentliche Diskussionen seien notwendig, ohne diese gehe es nicht. Und: Wenn die Kritiker nicht sprechen dürften – wo bleibe dann die öffentliche Diskussion?

Daran anschließend zitierte Professor Meyen einen Aufsatz von Hannah Arendt aus der Zeit des Vietnamkrieges, in der die US-Regierung Meinungen nach der ihr genehmen Ideologie geformt habe (heute machen so etwas die Spin-Doctors). Ahrendt formulierte den Begriff der „Tatsachenwahrheit“ (im Gegensatz zu den heutigen „Fake News“). Ohne diese Tatsachenwahrheiten, das heißt, ohne Berücksichtigung der realen Fakten könne es auch keine Meinungsfreiheit geben.

Die Meinungsfreiheit kann ebenfalls durch die – auch von der deutschen Bundesregierung im September 2017 angenommene, von der „Internationalen Allianz für Holocaustgedenken“ formulierte – neue Definition von Antisemitismus eingeschränkt werden. Denn nach dieser Definition ist nicht nur Judenhass als Antisemitismus zu bezeichnen. Auch Kritik am Staat Israel kann u.U. als Antisemitismus gedeutet werden. Die entsprechende Passage lautet: „Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“

Damit haben Vertreter der jüdisch-israelischen Lobby eines ihrer langfristig verfolgten Ziele erreicht. Zwar erklärten sie stets, dass – natürlich – Kritik an Israel erlaubt sei. Aber, so hieß und heißt es weiter, diese Kritik dürfe nicht in Antisemitismus ausarten; auch verstecke sich hinter einer solchen Kritik oft Antisemitismus. Fazit: Wer heute die israelische Regierung kritisiert, weil sie seit dem Jahr 1967 die von Israel im Sechs-Tage-Krieg eroberten Gebiete völkerrechtswidrig kolonisiert, kann wegen Antisemitismus belangt werden. Denn: Israel würde dann als „jüdisches Kollektiv“ angesehen werden, das nicht kritisiert werden dürfe. Nur: Zwanzig Prozent dieses vermeintlich „jüdischen Kollektives“ sind Palästinenser.

Doch die Einkreisung der Palästinenser ist bereits so gut wie beendet. Nach dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz, verabschiedet im Sommer 2018, sind Palästinenser nun auch rechtlich Bürger zweiter Klasse in Israel. Israel sei, so lautet das Gesetz, der „Nationalstaat für jüdische Menschen”, Hebräisch sei die alleinige Nationalsprache. Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk sagte der Leiter der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Ramallah, Tsafir Cohen, am 19.Juli 2018, die Palästinenser seien jetzt „mehr Bürger zweiter Klasse, als sie es jemals waren“. Die Palästinenser seien eigentlich schon immer in vielerlei Hinsicht Bürger zweiter Klasse gewesen, aber durch das neue Staatsbürgerschaftsgesetz, das Verfassungsrang habe, sei dieser Status jetzt offiziell festgelegt.

Tsafir Cohen – 1966 in Tel Aviv geboren, in Israel und Kanada aufgewachsen – sagte weiter, dieses Gesetz füge sich „nahtlos in eine Welle von antidemokratischen Gesetzgebungen der letzten Jahre in Israel ein“, die einher gegangen seien „mit sehr aggressiven Kampagnen gegen Linke, Liberale, Besatzungsgegner und die palästinensische Minderheit im Land, die alle zur Fünften Kolonne erklärt wurden“.

Die von Hannah Ahrendt geforderte „Tatsachenwahrheit“ sieht also so aus: Palästinenser, Besatzungsgegner, Linke, Liberale werden in Israel bekämpft, Palästinenser auch mit militärischer Gewalt; wer gegen diese „Tatsachenwahrheit“ protestiert, kann nach der neuen Antisemitismusdefinition juristisch belangt werden, da er ein „jüdisches Kollektiv“ kritisiert.

Quelle (mit freundlicher Genehmigung): NachDenkSeiten v. 22.11.2018

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